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BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 652.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen anderweitiger inländischer Fluchtalternativen sowie der Gruppenverfolgung als Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung - Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung von Beweisanträgen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 11 L 2617/92
- BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 652.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 652.96
Die insoweit angesprochenen rechtlichen Voraussetzungen der Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative sind durch die Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. insbesondere die Senatsurteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - <BVerwGE 96, 200> und vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - DVBl 1996, 1257; in dem letztgenannten, die Frage einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei und eine inländische Fluchtalternative erörternden Urteil hat der Senat bereits ausgeführt, daß bei der Beurteilung der Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen im Gebiet einer in Betracht kommenden inländischen Fluchtalternative die Größe der hiervon betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen ist; auch das Berufungsgericht hat die Zahl der asylerheblichen Eingriffe der Zahl der "ca. zwei bis drei Millionen kurdischer Binnenflüchtlinge aus dem Südosten" der Türkei gegenübergestellt ). - BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden …
Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 652.96
Die insoweit angesprochenen rechtlichen Voraussetzungen der Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative sind durch die Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. insbesondere die Senatsurteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - <BVerwGE 96, 200> und vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - DVBl 1996, 1257; in dem letztgenannten, die Frage einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei und eine inländische Fluchtalternative erörternden Urteil hat der Senat bereits ausgeführt, daß bei der Beurteilung der Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen im Gebiet einer in Betracht kommenden inländischen Fluchtalternative die Größe der hiervon betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen ist; auch das Berufungsgericht hat die Zahl der asylerheblichen Eingriffe der Zahl der "ca. zwei bis drei Millionen kurdischer Binnenflüchtlinge aus dem Südosten" der Türkei gegenübergestellt ).